Bei der Wahl der geeigneten Anhängerkupplung gibt es einiges zu beachten. Sowohl der Wohnwagen, der mit der Anhängerkupplung gezogen werden soll, als auch das Zugfahrzeug selbst, determinieren, welche Nachrüstsatz am besten geeignet ist.

Ich habe mich erst kürzlich intensiv mit dem Kauf einer Anhängerkupplung auseinandergesetzt. Meine Konfiguration des Nissan Qashqai+2 hat leider werksseitig keine Kupplung montiert. Da ich mir aber demnächst einen Wohnwagen zulegen möchte, wurde es an der Zeit, das Thema anzugehen.

Drei Varianten stehen zur Auswahl: Abnehmbar, schwenkbar oder starr

Eine starre Anhängerkupplung ist das einfachste und günstigste Modell. Einmal montiert, lässt sich der Kopf nicht mehr ohne Weiteres entfernen. Das hat durchaus seine Nachteile. Wer in der Stadt sehr knapp einparken muss, der sollte sich mit flexibleren Optionen befassen.

Flexibler wäre beispielsweise die abnehmbare Anhängerkupplung. Durch einen Mechanismus lässt sich die Kugel, d.h. der sichtbare Teil der Kupplung, entfernen. Diese Varianten sind etwas teurer aber dafür optisch ansprechender. Solange kein Anhänger gezogen werden muss, kann der Kopf der Kupplung im Auto oder auch im Keller verstaut werden. Es verdeckt kein unschönes Metallteil die Heckschürze. Zudem verkürzt sich die Autolänge wieder auf das Normalmaß, was gerade in der Stadt unverzichtbar sein kann.

Der ausgefeilteste Mechanismus ist in der schwenkbaren Anhängerkupplung verbaut. Elektronisch oder manuell wird die Kupplung seitlich unter den Stoßfänger des Fahrzeugs geschwenkt, wenn sie gerade nicht für den Transport eines Anhängers benötigt wird. Die schwenkbare Anhängerkupplung vereint damit die Vorteile der starren und abnehmbaren Kupplung: sie ist jederzeit einsatzbereit aber gleichzeitig im Alltag fast unsichtbar.

Ich persönlich habe mich für die starre Variante entschieden. Sie ist einfach deutlich günstiger. Zudem parke ich nur selten in engen Querlücken ein. Die Vorteile der flexiblen Systeme sind für mich daher im Alltag nicht relevant.

Zulässige Anhängerlast im Fahrzeugschein nachlesen

Die passende Konfiguration der Anhängerkupplung im Hinblick auf die Anhängerlast lässt sich auf Basis von zwei Faktoren bestimmen, dem zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers und der zulässigen Anhängerlast des Zugfahrzeugs.

Für das Zugfahrzeug gilt: Die zulässige Anhängerlast findet sich im Fahrzeugschein unter der Rubrik O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Für den Anhänger gilt: die zulässige Anhängerlast ist auf dem Typenschild der Deichsel nachzulesen.

Wichtig ist, dass die Gesamtmasse des Wohnwagens die zulässige Anhängerlast des Fahrzeugs und der Anhängerkupplung nicht überschreitet. Mit folgenden drei Schritten findest du die richtige Konfiguration:

  1. Maximal zugelassene Anhängerlast des Zugfahrzeug prüfen.
  2. Einen Wohnwagen aussuchen, der die Zuglast aus Schritt (1) nicht überschreitet.
  3. Passende Kupplung auf für die in Schritt (2) festgelegte Gesamtmasse des Wohnwagens auswählen.

Wer feststellt, dass das Fahrzeug für die geplante Anhängerlast gar nicht zugelassen ist, der kann eine Zuglasterhöhung prüfen. Auch hierfür gibt es spezielle Anbausätze. Ich sehe das Thema allerdings kritisch. Für den Laien ist es fast unmöglich zu beurteilen, ob auch Motor und Getriebe, der erhöhten Zuglast langfristig standhalten.

So berechnet sich die gesetzlich vorgeschriebene Stützlast

Nicht selten ist die Anhängerlast die einzige Kennzahl, die beim Kauf einer Anhängerkupplung berücksichtigt wird. Das ist aber zu kurz gegriffen. Mindestens genauso sicherheitsrelevant ist die Stützlast – zumindest für einachsige Anhänger oder Zweiachser mit einem Achsabstand kleiner 1 Meter.

Zunächst muss die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststützlast von der maximalen Stützlast der Fahrzeug- und Anhängerhersteller unterschieden werden. Der Gesetzgeber legt fest, dass die Stützlast 4% des tatsächlichen Gesamtgewichtes nicht unterschreiten darf. Sie muss aber 25kg nicht überschreiten. Die maximale Stützlast wird über den kleineren Wert von Fahrzeug- und Anhängerhersteller festgelegt. Die beiden Werte können in den Fahrzeugpapieren in Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Angabe auf dem Typenschild der Deichsel des Anhängers entnommen werden.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine eher hohe Stützlast zu wählen, da dies die Stabilität des Zuggespanns deutlich verbessert. Insbesondere bei stärkerem Bremsen kommt der Anhänger nicht so schnell ins Schlingern.

Die tatsächliche Stützlast kann mittels einer Stützwaage ermittelt werden und über das Verschieben von Ladung im Innenraum verändert werden. Wer eine zu hohe Stützlast wählt wird allerdings auch Schwierigkeiten beim Ankoppeln erhalten, weil ein Anheben der Deichsel per Hand fast unmöglich wird.

Eine tatsächliche Stützlast um die 75kg ist für normale Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 1.200 und 1.600kg ein guter Richtwert.

Wer eine 100km/h Zulassung möchte, muss auf das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger achten

Wohnwagen haben im Vergleich zum Wohnmobil den großen Nachteil, dass ein reguläres Tempolimit von 80km/h einzuhalten ist. Sind entsprechende Voraussetzungen erfüllt, kann dieser Wert jedoch auf 100km/h erhöht werden. Die sogenannte „100er Plakette“.

Der TÜV Nord fasst die Voraussetzungen auf seiner Webseite sehr übersichtlich zusammen. Kurz zusammengefasst, kommt es auf das Verhältnis zwischen zulässigem Gesamtgewicht des Wohnwagens und dem Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Sind spezielle Stabilisierungseinrichtungen an Kupplung des Anhängers vorhanden oder das Zugfahrzeug (alternativ auch der Anhänger) mit einem elektronischen Stabilitätssystem versehen, sind die Vorgaben des Gesetzgebers für die Erlangung der 100er Plakette etwas großzügiger.

Wichtig für Wohnwagenbesitzer ist, dass der Wohnwagen Bremsen mit hydraulischen Stoßdämpfern besitzt. Sonst ist eine 100km/h Zulassung quasi unmöglich, da die zulässige Gesamtmasse des Wohnanhängers nicht mehr als 0,3 x Leergewicht des Fahrzeugs betragen darf.

Ist eine Zulassung oder Eintragung der selbst montierten Anhängerkupplung notwendig?

Eine Zulassung der nachgerüsteten Anhängerkupplung ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Grund dafür ist die sogenannte EU Zulassung. Der Hersteller des Kupplung beantragt die Zulassung zentral und legt die notwendigen Papiere dem Produkt bei.

Die Zulassung also muss stets mitgeführt werden, damit die Nachrüstung auch ohne separates TÜV Gutachten straßenverkehrstauglich ist. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Montage korrekt erfolgte, sollte aber auf Nummer Sicher gehen und eine freiwillige Abnahme bei TÜV oder DEKRA beantragen.

Wie ich mich letztendlich entschieden habe

Für mich war relativ schnell klar, dass ich einen Wohnwagen mit separater Dusche möchte. Das zulässige Gesamtgewicht eines solchen Anhängers beträgt eigentlich niemals unter 1.200kg. Damit ist man am absolut unteren Ende. Dann darf aber auch kein Schlafbereich für Kinder oder Gäste eingeplant werden. Sonst bewegt man sich schnell in Größenordnungen um die 1.600kg.

Leider lässt mir das Automatikgetriebe meines Nissan Qashqais wenig Spielraum. Die CVT Automatik hat fast keine Kraftreserven. Trotz 141 PS und Allrad ist die maximal zulässige Anhängerlast auf 1.200kg begrenzt.

Ein Fluch und Segen zugleich. Ich bin stark eingeschränkt bei der Auswahl eines geeigneten Wohnwagens, der mein Bedürfnis nach einer separaten Dusche erfüllt. Der Vorteil liegt allerdings klar in den Kosten einer solchen Anhängerkupplung: Produkte mit 1.200kg Anhängerlast und 75kg Stützlast gibt es bereits für knapp über 100 EUR inkl. eines fahrzeugspezifischen elektronischen Nachrüstsatzes.